AGB

Conny’s Schwimmschule – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen regeln das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung des zwischen der Schwimmschule und dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten bestehenden Unterrichtsvertrag.

Inhaberin der Schwimmschule ist:

Frau Cornelia Schweikardt, Albblick 6, 72574 Bad Urach
Tel:07022-55455
(im Folgenden: „Schwimmschule“)

§ 1 Gegenstand des Vertrages

a) Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Schwimmkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
b) Jeder Schwimmkurs besteht aus einer bei Vertragsschluss festgelegten Anzahl von einzelnen Unterrichtseinheiten.
c) Der Inhalt der einzelnen Unterrichtseinheiten wird von der Schwimmschule im Rahmen billigen Ermessens unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorkenntnisse der Teilnehmer festgelegt.

§ 2 Unterrichtsort

Die Schwimmkurse werden von der Schwimmschule derzeit im Sport- und Badezentrum Fildorado, Mahlestr. 50, 70794 Filderstadt angeboten. Die Schwimmschule behält es sich vor, den Unterricht auch in anderen Unterrichtsorten im Großraum Filderstadt anzubieten. Ein Anspruch des Vertragspartners, Teilnehmers auf Unterrichtung im Sport- und Badezentrum Fildorado besteht nicht.

§ 3 Unterrichtszeiten

a) Die genauen Kurs- und Unterrichtszeiten können auf den Seiten
www.connysschwimmschule.de oder www.fildorado.de/Kinderwelt/Connys-schwimmschule.html
eingesehen werden.
b) Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, die Unterrichtszeiten im Rahmen billigen Ermessens zu ändern. Ein Anspruch des Vertragspartners, Teilnehmers auf bestimmte Unterrichtszeiten besteht nicht. Die Schwimmschule unterrichtet den Vertragspartner, Teilnehmer zeitnah über etwaige Änderungen der Unterrichtszeiten.
c) Der Vertragspartner, Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter werden darauf hingewiesen, dass in den Schulferien keine Unterrichtseinheiten stattfinden können.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

a) Die Anmeldung zu den Kursen kann auf elektronischem Wege über die Anmeldefunktion auf der Seite www.connysschwimmschule.de erfolgen. Hierbei wählt der Vertragspartner, Teilnehmer aus verschiedenen Kursangeboten ein Modell aus.
b) Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs kann spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
c) Der Unterrichtsvertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande. Die Schwimmschule behält es sich vor, Anmeldungen abzulehnen.

§ 5 Körperliche oder geistige Einschränkungen

Der Vertragspartner, Teilnehmer verpflichtet sich, der Schwimmschule mit der Anmeldung etwaige körperliche oder geistige Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers in Textform mitzuteilen, sofern diese mit Risiken für die Teilnahme am Schwimmunterricht verbunden sein können. Die Schwimmschule behält sich insoweit das Recht vor, die Annahme einer Kursanmeldung auf Grund bestehender körperlicher Risiken für den Teilnehmer abzulehnen.

§ 6 Kursgebühr

a) Die aktuell gültigen Kursgebühren werden über die Internetseiten
www.connysschwimmschule.de oder www.fildorado.de/Kinderwelt/Connys-schwimmschule.html
bekannt gegeben.
b) Die Höhe der Kursgebühr orientiert sich am gewählten Kursmodell und richtet sich nach der Anzahl der mit dem Kurs verbundenen Unterrichtseinheiten.
c) Die Kursgebühr ist vor der ersten Unterrichtseinheit in voller Höhe an die Schwimmschule zu entrichten. Die Zahlung erfolgt derzeit an der Rezeption des Unterrichtsortes (Schwimmbad) in bar oder per EC- oder Kreditkarte.
Einzelheiten werden auf den Internetseiten www.connys-schwimmschule.de oder www.fildorado.de/Kinderwelt/Connys-schwimmschule.html bekannt gemacht.

§ 7 Schwimmpass

a) Nach Zustandekommen des Unterrichtsvertrages und Zahlung der Kursgebühr erhält der Teilnehmer einen Schwimmpass, der zur Teilnahme am Unterricht berechtigt. Der Schwimmpass berechtigt je nach Kursmodell zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten. Beim Betreten des Unterrichtsortes ist an der Kasse des Unterrichtsortes der Schwimmpass vorzulegen und es erfolgt dann eine Entwertung des Schwimmpasses für eine Unterrichtseinheit.
b) Ohne Vorlage des Schwimmpass kann eine Teilnahme an der Unterrichtseinheit nicht ermöglicht werden. Eine Nachreichung des Schwimmpasses ist nicht möglich.
c) Die Dauer einer Kurseinheit beträgt je nach gebuchtem Kurs entweder 30 oder 45 Minuten. Der Schwimmpass berechtigt im Rahmen der Entwertung einer Unterrichtseinheit zum 90minütigen Aufenthalt im Unterrichtsort (einschließlich der Zeit der Kurseinheit). Bei minderjährigen Teilnehmern (bis zu einem Alter von 15 Jahren) ist in der Kursgebühr zudem die Begleitung durch eine Begleitperson für den Zeitraum von 90 Minuten pro Unterrichtseinheit inkludiert. Die Begleitperson ist nicht berechtigt, an der Kurseinheit teilzunehmen, darf jedoch die Räumlichkeiten des Unterrichtsortes (Schwimmbades) im Rahmen der dort geltenden Nutzungsbedingungen benutzen.
d) Beim Babyschwimmkurs kann der Teilnehmer von bis zu zwei Begleitpersonen begleitet werden. Insoweit ermächtigt der Schwimmpass den Teilnehmer und die Begleitpersonen zum 90minütigen Aufenthalt im Unterrichtsort (einschließlich der Dauer der Kurseinheit). Insoweit sind die Begleitpersonen berechtigt und verpflichtet, an der Unterrichtseinheit gemeinsam mit ihrem Kind teilzunehmen. Die Teilnahme am Babyschwimmkurs ohne Begleitperson ist nicht möglich.
e) Nach Ablauf des Zeitraumes von 90 Minuten sind der Teilnehmer und seine Begleitpersonen verpflichtet, die darüber hinausgehenden Zeiten nach den jeweiligen Eintrittstarifen des Unterrichtsorts direkt gegenüber dem Betreiber des Unterrichtsorts zu bezahlen.

§ 8 Absage von Kursen und Kurseinheiten

Die Schwimmschule behält sich vor, Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die für die Kurseinheit vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder anderweitige schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Darüber hinaus behält sich die Schwimmschule auch vor, einzelne Kurseinheiten im Falle der Erkrankung des Schwimmleiters, der Schließung des Unterrichtsortes, der Absage einer Mehrzahl der Teilnehmer oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen abzusagen. Die Schwimmschule wird im Falle der Absage eines Kurses oder des Ausfalls einer Kurseinheit die einzelnen Teilnehmer zeitnah informieren. Ausgefallene Kurse und Kurseinheiten werden baldmöglichst nachgeholt.

§ 9 Kursstornierung / Rücktritt / Widerrufsrecht

a) Die Schwimmschule räumt dem Vertragspartner, Teilnehmer das Recht ein, nach Teilnahme an der ersten Kurseinheit und unmittelbar nach ende der ersten Kurseinheit vor Ort ( Schwimmbad) vom Vertrag zurückzutreten. Ein späterer Rücktritt ist nicht Möglich. Die Kursgebühr wird dem Mitglied dann anteilig zurückerstattet wobei hiervon die Nutzungsgebühren des Unterrichtsortes (Schwimmbades) gemäß den dort geltenden Tarifen für die Nutzung am Tag der besuchten Kurseinheit abgezogen werden. Eine Auszahlung der Kursgebühr kann nur unmittelbar nach ende der ersten Kurseinheit erfolgen. Eine Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht Möglich.

b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsregelungen und das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht können der im Rahmen des Anmeldevorgangs erteilten Belehrung entnommen werden.

c) Es besteht insofern ein Widerrufsrecht bis 14 Tage vor Kursbeginn. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen, wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Bei Absage wegen Krankheit (im Zeitraum von 14 Tagen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20.- € erhoben.

§ 10 Nichtteilnahme am Kurs / Erkrankung des Teilnehmers

a) Der Vertragspartner, Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter verpflichtet sich, die Schwimmschule im Falle der Nichtteilnahme an einer Kurseinheit unverzüglich, mindestens aber vier Stunden vor Kursbeginn über die Nichtteilnahme zu informieren. Erfolgt die Mitteilung aus vom Vertragspartner, Teilnehmer oder seinem Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist die Schwimmschule nicht verpflichtet, dem Vertragspartner, Teilnehmer einen Ersatztermin zur Nachholung der nicht wahrgenommenen Unterrichtseinheit anzubieten.
b) Im Falle ansteckender Erkrankungen oder Erkrankungen, die die gesundheitlichen Risiken der Teilnahme am Unterricht für den Teilnehmer oder andere erhöhen, ist dem Teilnehmer der Besuch des Unterrichts untersagt. Der Vertragspartner, Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichten sich zu einer verantwortungsvollen Überprüfung des Gesundheitszustandes des Teilnehmers vor Beginn der Unterrichtseinheit.

§ 11 Haftung

a) Die Schwimmschule haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer, die sich während der Unterrichtseinheit ereignen und auf ein Verschulden der Schwimmschule zurückzuführen sind.
b) Für sonstige Schäden, die sich während der Unterrichtseinheit ereignen, haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c) Die Schwimmschule hat für Schäden im Sinne von a) und b) eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der … abgeschlossen.
d) Die Schwimmschule übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmer, die sich vor oder nach der Unterrichtseinheit ereignen. Insbesondere übernimmt die Schwimmschule keinerlei Aufsichtspflicht für die Teilnehmer in Zeiten, die vor Beginn oder nach Beendigung der Kurseinheit liegen.
e) Für den Verlust und die Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen/Geld oder sonstigen im Eigentum des Vertragspartners, Teilnehmers oder seiner Begleitpersonen stehenden Gegenständen haftet die Schwimmschule nicht. Insoweit besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule.
f) Für Begleitpersonen des Vertragspartners, Teilnehmers, die sich während der Kurseinheit im Unterrichtsort aufhalten, kann seitens der Schwimmschule keine Haftung übernommen werden.
g) Im Übrigen gelten diesbezüglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Betreibers des Unterrichtsortes.

§ 12 Verhalten der Kursteilnehmer

a) Für den optimalen Ablauf der Unterrichtseinheiten ist es unerlässlich, dass sich die Teilnehmer pünktlich zum Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt im Bad einfinden. Dort werden sie von der Schwimmschule zu Beginn der Unterrichtseinheit abgeholt und nach Beendigung der Unterrichtseinheit wieder hingebracht.
b) Das Tragen üblicher Badebekleidung (keine Shorts) wird vorausgesetzt. Idealerweise hat der Gang zur Toilette vor dem Kurs zu erfolgen. Lange Haare müssen vor Kursbeginn mittels eines Haargummis zusammengebunden sein.
c) Den Anweisungen der im Auftrag der Schwimmschule handelnden Personen und des Betreibers des Unterrichtsortes (insbesondere den Bademeistern) ist unbedingt Folge zu leisten.
d) Insbesondere ist es den Teilnehmern untersagt, im Schwimmbadbereich zu rennen, andere Kursteilnehmer oder Dritte zu schubsen oder an den nicht ausdrücklich hierfür vorgesehenen Stellen ins Becken zu springen, sofern dies nicht von der Schwimmschule oder von in ihrem Auftrag handelnden Personen ausdrücklich gestattet ist.
e) Das Schwimmbecken darf erst nach Freigabe und Aufforderung des Schwimmleiters von den Teilnehmern betreten werden.
f) Die Teilnehmer und ihre Begleitpersonen werden gebeten, sich vor Kursbeginn zu duschen und die Hygienevorschriften des Betreibers des Unterrichtsortes einzuhalten.
g) Sofern sich Teilnehmer trotz wiederholter Ermahnung nicht an vorbenannte Regeln und/oder Anweisungen der Schwimmschule sowie der Aufsichtspersonen des Betreibers des Unterrichtsortes halten, ist die Schwimmschule berechtigt, den Teilnehmer vor Beendigung einer Kurseinheit von der weiteren Teilnahme an der Kurseinheit auszuschließen und im Falle von aufsichtspflichtigen Minderjährigen an die Begleitperson des Teilnehmers zu übergeben.
h) Wird ein Teilnehmer auf Grund von Verstößen gegen die Verhaltensregelungen mehrfach von der Teilnahme an einer Kurseinheit ausgeschlossen, behält sich die Schwimmschule eine fristlose Kündigung der Kursanmeldung vor. Der Vertragspartner ist der Schwimmschule bei vertragswidrigem Verhalten zum Ersatz des durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.
i) Es wird darauf hingewiesen, dass der Schwimmunterricht unter Umständen auch Hilfestellung bei den Schwimmübungen umfasst, die sinnvoll nur mit einem entsprechenden Körperkontakt geleistet werden können. Der Vertragspartner, Teilnehmer und seine Erziehungsberechtigten erklären sich hiermit einverstanden.
j) Es wird darauf hingewiesen, dass der Schwimmunterricht unter Umständen aus didaktischen Gründen ohne Sichtkontakt zwischen minderjährigem Teilnehmer und Begleitperson durchgeführt werden kann, wenn der Sichtkontakt zu einer Beeinträchtigung der Konzentration und Ablenkung des Teilnehmers führt. Der Vertragspartner, Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären sich hiermit einverstanden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder auf Grund höchst richterlicher Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarungen hiervon unberührt und gültig bleiben sollen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien unter Einhaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

Bad Urach, im Mai 2020